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Stoffrechtliche Pflichten der Betreiber von Anlagen nach der IE-Richtlinie – Jahresbericht und Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser

Franz-Joseph Peine


I. Die Ausgangssituation Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Vielzahl umweltschützender Instrumente. Sie gestatten es, durch eine Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG hervorgerufene schädliche Umwelteinwirkung zu bekämpfen und den Betreiber der Anlage zu verpflichten, die sich aus den §§ 5 und 22 BImSchG ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Die möglichen Maßnahmen beginnen mit dem Genehmigungserfordernis für besonders schädliche Anlagen, reichen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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