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Risikobewertungen – Kriterien für die Bewertung des von einem Verbraucherprodukt ausgehenden Risikos

Sebastian Polly


I. Einleitung Während das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz1 (GPSG) noch von „Gefahr“ sprach, verwendet das neue2 Produktsicherheitsgesetz3 („ProdSG“) einheitlich den Begriff „Risiko“ und legaldefiniert diesen als „die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr und der Schwere des möglichen Schadens“ (§ 2 Nr. 23 ProdSG).4 Ein Risiko ergibt sich demnach aus dem Schweregrad einer möglichen Verletzung eines Verbrauchers in Verbindung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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