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Pflanzenschutzrecht: Auf das Übergangsgesetz folgt das Ablösegesetz

Volker Kaus


Das bisher geltende Pflanzenschutzgesetz ist mit Art. 1 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes1 vom 6.2.20122 vollständig überarbeitet worden. Es ist gemäß Art. 9 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2012 in Kraft getreten. Ursprünglich war geplant, das Gesetz bis zum 14.6.2011 zu verabschieden. Damit hätte der Gesetzgeber einerseits zum Termin des Wirksamwerdens der VO 1107/20093 gemäß deren Art. 84 letzter Satz und andererseit

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(e.g. A | 000123 | 01)

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