Skip to content

„Komitologie“ nach dem Vertrag von Lissabon

Stefan Solle


I. Grundsätzliches Die vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebungsakte geben oft nur einen allgemeinen Rahmen vor und es bleiben viele Umsetzungs- oder Durchführungsfragen offen, die im Nachgang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren noch geregelt werden müssen. Um die einheitliche Umsetzung europäischer Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, wurde bereits 1962 das Komitologieverfahren

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation