Skip to content

Urteilsanmerkung zur Entscheidung des EuGH zur Zulassungspflicht von Honig mit Bestandteilen an genveränderten Pollen nach der Verordnung (EG) 1829/2003

Ursel Paal


Die Entscheidung des EuGH vom 6. September 2011, Rechtssache C-442/091, hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden und wurde in der Regel sehr positiv als eine Stärkung der Rechte des Verbrauchers beurteilt. Vereinzelte Stimmen sprechen von „absurden“ Folgen2; die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern kündigen eine Überprüfung der aktuell geltenden Sicherheitsabstände zwischen Bienenstöcken und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen an.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation