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Sanktionen für Zulassungsinhaber und Parallelhändler nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts

Michael Winkelmüller Und Alexander Schink


Das Pflanzenschutzrecht in Deutschland bedarf einer Neugestaltung. Zum 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz- Verordnung der EU in Kraft getreten1. Die VO (EG) Nr.1107/2009 löst die bisherigen Pflanzenschutzrichtlinien der EU ab. Die grundlegenden Anforderungen an die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich jetzt unmittelbar aus EU-Recht. Dies erfordert eine Neuausrichtung des deutschen Pflanzenschutzmittelrechts2. Hierzu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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