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Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz?

Volker Kaus


I. Problemstellung Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln1 und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden2 veröffentlicht worden.3 Die Verordnung soll basierend auf den Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 91/414/EWG4 auf der Grundlage der neuesten wissenschaf

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(e.g. A | 000123 | 01)

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