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Das europäische Werbeverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nach Art. 66 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 – Dogmatik, Reichweite, Grenzen

Christian Stallberg


I. Einleitung Die erfolgreiche Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln beginnt nicht erst mit ihrer Zulassung – sie beginnt davor. Interessierte Marktteilnehmer werden vielfach bereits vor Erteilung der Zulassung über zukünftige Präparate informiert. Derartige Informationen können sehr verschiedene Ziele verfolgen, je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium sich das Pflanzenschutzmittel befindet und an wen die jeweiligen Informationen adressiert sind. So kön

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(e.g. A | 000123 | 01)

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