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Die neue Parallelimport-Regelung in Art. 52 VO 1107/2009 – Gewährleistung eines freien und sicheren Handels von Pflanzenschutzmitteln in Europa?

Hans-Georg Kamann


Im Rahmen der Reform des europäischen Pflanzenschutzrechts hat der Gesetzgeber der Europäischen Union den Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln durch Art. 52 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erstmals rechtlich kodifiziert. Hierbei hat er im wesentlichen die Vorgaben umgesetzt, die der Europäische Gerichtshof in den vergangenen zehn Jahren in verschiedenen Urteilen zur Sicherstellung eines freien, aber auch sicheren und umweltschutzfreundlichen Handels zuge

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(e.g. A | 000123 | 01)

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