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Anmerkung zu Urteil des EuG vom 7.9.2010 – Rechtssache T-539/08

Hartmut Scheidmann


Das nachfolgende Urteil des EuG vom 7.9.2010 ist für die Rechtsschutzmöglichkeiten unter REACH und CLP bzw. allgemein im Stoffrecht sehr interessant. Es behandelt Fragen der Zulässigkeit von Klagen gegen Verordnungen zur Einstufung von Stoffen, insbesondere auch gegen Legal- Einstufungen im Annex IV zur CLP-VO. Der EuG befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der im Europarecht seit langem viel und kontrovers diskutierten Frage des Rechtsschutzes Betro

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(e.g. A | 000123 | 01)

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