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REACH: Vom „Stoff im Stoff“ oder der Mythos des Gemischs (vormals Zubereitung) Teil I

Stefanie Merenyi


I. Einleitung Die Begriffsbestimmungen der REACH-Verordnung (Art. 3) definieren an erster Stelle den Stoff (Nr. 1), gefolgt vom Gemisch (Nr. 2). Zusammen mit dem hier nicht weiter zu betrachtenden Erzeugnis (Nr. 3) stellen sie die Grundbegriffe des allgemeinen Chemikalienrechts dar.1 Enthält die Definition des Stoffs zahlreiche naturwissenschaftlichtechnisch geprägte Begrifflichkeiten, die sich dem Juristen nicht ohne fachfremdes Expertenwissen erschließen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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