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Vollzug des Chemikalienrechts in Europa

Andrea Mayer-Figge


Die Ziele der EU-Chemikalienverordnung REACH1 sind ehrgeizig: Es geht um die Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes, den freien Warenverkehr sowie um die Beseitigung von Innovations- und Wettbewerbshemmnissen. Entsprechend hoch waren und sind die Erwartungen. Gleichzeitig waren die Befürchtungen groß: Sie reichten von unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand bis hin zu einer uneinheitlichen Umsetzung bzw. einer unterschiedlichen Ü

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(e.g. A | 000123 | 01)

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