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Kompetenz zur Errichtung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe – (Vertrags-)Lücke zwischen Theorie und Praxis in der Europäischen Union

Philipp Reusch Und Andreas Burckhart


I. Einleitung Die Einrichtung der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA1) hat schon im Vorfeld viel Aufsehen erregt. Insbesondere die Frage, ob und in welchem Rahmen die EU berechtigt ist, eine solche Agentur einzusetzen, war und ist Gegenstand zahlreicher rechtlicher Beiträge.2 Überwiegend3 wird davon ausgegangen, dass die EU mit der Errichtung der ECHA in ihrem Kompetenzrahmen gehandelt hat. Dieser Beitrag zeigt die Problematiken einer solchen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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