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Regulatorische Anforderungen der sog. Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004

Christian Stallberg


I. Einleitung Die rechtlichen Regelungen des Lebensmittelrechts betreffen – begriffsnotwendig – in erster Linie die regulatorischen Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, d. h. von solchen Stoffen oder Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden (so die D

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(e.g. A | 000123 | 01)

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