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Die Kommissionsentscheidung zum Verbot von Dimethylfumarat (DMF) vom 17.3.2009

Arun Kapoor Und Thomas Klindt


I. Einführung Die Kommissionsentscheidung 2009/251/EG vom 17. März 20091 brachte ab Anfang Mai 2009 ein europaweites Inverkehrbringungsverbot für Verbraucherprodukte, die die Chemikalie Dimethylfumarat (DMF), ein Biozid zur Bekämpfung von Schimmelpilzen, enthalten. Der Stoff, von dem aus Sicht der Kommission ein „ernst zu nehmendes Risiko“ ausgeht2, gelangt offenbar über kleine Beutelchen, die in unmittelbarer Umgebung feuchtigkeitsempfindlicher Leder

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(e.g. A | 000123 | 01)

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