- Volume 6 (2009), Issue 1
- Vol. 6 (2009), No. 1
- >
- Page 9
- p. 9
I. Einleitung Zur Empfehlung der ECHA an die Verwender von Phasein- Stoffen und an bestimmte, von der Registrierungspflicht ausdrücklich ausgenommene Normadressaten vorzuregistrieren – und den Folgen der Nichtbeachtung dieser Empfehlung. Die Kontroversen In mehreren Dokumenten, insbesondere in „News Alerts“ – also in „Warnmeldungen“ oder „Eilnachrichten“1, hat die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) bestimmten Akteuren der Lieferkette