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REACH und Export Eine Erwiderung

Wilfried Mahlmann


Die Referentin in der Abteilung Recht und Steuern des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Claudia Aubel-Pump, hat in der Stoffrecht die Auffassung vertreten, das nach dem Verständnis des REACH-Verordnungsgebers die auf die Herstellung einer Chemikalie folgende Ausfuhr kein Inverkehrbringen im Sinne des Art. 3 Nr. 12 REACH-V sei.1 Sie folgert dies aus dem Umstand, dass die Registrierungspflicht des Art. 5 REACH-V nicht nur an das Inverkehrbringen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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