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In-situ-Herstellung von Biozid-Produkten

Florian Meyer


Das Biozidrecht wird von Behörden und Wettbewerbshütern im Vergleich zu anderen Produktbereichen bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dennoch häufen sich auch hier die Auseinandersetzungen und jedem beteiligten Rechtsanwender wird schnell klar, dass er es mit einer unausgegorenen Materie zu tun hat, die eine Fülle an Rechtsfragen mit sich bringt. Ein Graubereich stellt insbesondere die sog. In-situ-Herstellung von Biozid-Produkten dar. Gemeint ist damit,

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(e.g. A | 000123 | 01)

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