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Zur Anamnese für eine Gewebespende und zu den Zustimmungsanforderungen des nächsten Angehörigen bei toten Organspendern

Arnd Pannenbecker


I. Ausgangslage und Fragestellungen Mit dem zum 1.8.2007 in Kraft getretenen Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)1 beabsichtigt der Gesetzgeber eine „abschließende Umsetzung“2 der Geweberichtlinie (Richtlinie 2004/23/EG).3 Durch diese Richtlinie werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte menschliche Gewebe und Zellen festgelegt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau

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(e.g. A | 000123 | 01)

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