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Der Nachweis des Todes bei der postmortalen Gewebespende: Unvollständige und praxisuntaugliche Vorgaben? Eine kritische Analyse des Transplantationsgesetzes und von Richtlinien der Bundes Ärztekammer

Markus Parzeller, Reinhard Dettmeyer


I. Einleitung Die postmortale Gewebeentnahme hat sich in den letzten Jahren auch in der Rechtsmedizin als Beitrag der aktiven Krankenversorgung etabliert.1 In enger Kooperation verschiedener medizinischer Fachdisziplinen und pharmazeutischer Hersteller etc. dient die postmortale Entnahme und spätere Verwendung menschlicher Gewebe (z.B. Augenhornhäute, Augenbulbi, Gehörknöchelchen etc.) der Heilung bzw. Linderung der Beschwerden von teilweise schwerstk

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(e.g. A | 000123 | 01)

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