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REACH-Übergangsprobleme ? Keine Verkehrsfähigkeit nicht (vor-)registrierter Stoffe?

Jürgen Fluck


I. Einleitung Die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 ist am 1.6.2008 in Kraft getreten und begründet Registrierungsund Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Für so genannte Phase-in-Stoffe gilt dann keine unmittelbare Registrierungspflicht, sondern Übergangsfristen, wenn sie in der Zeit vom 1.6.2008 bis spätestens zum 1.12.2008 vorregistriert werden (Art. 23, 28 REACH). Phase-in-Stoffe2 sind im Wesentlichen Altstof

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(e.g. A | 000123 | 01)

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