- Volume 5 (2008), Issue 5
- Vol. 5 (2008), No. 5
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REACH-Übergangsprobleme ? Keine Verkehrsfähigkeit nicht (vor-)registrierter Stoffe?
I. Einleitung Die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 ist am 1.6.2008 in Kraft getreten und begründet Registrierungsund Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Für so genannte Phase-in-Stoffe gilt dann keine unmittelbare Registrierungspflicht, sondern Übergangsfristen, wenn sie in der Zeit vom 1.6.2008 bis spätestens zum 1.12.2008 vorregistriert werden (Art. 23, 28 REACH). Phase-in-Stoffe2 sind im Wesentlichen Altstof