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Bestimmung des Publikums zur Beurteilung der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr (Teil II)

Christian Ballke


III. Das Publikum verschreibungspflichtiger Arzneimittel Im Verkehr mit pharmazeutischen Erzeugnissen kommt Marken ein besonderer Stellenwert zu. Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass die Waren selbst in aller Regel nur eine geringe oder gar keine äußere Unterscheidungskraft besitzen. Das Erscheinungsbild von Arzneimitteln ist in der Regel unauffällig. Die Gestaltung der Gebinde bzw. Verpackungen weist selten markante Merkmale auf. Bedingt durch die nu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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