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REACH: Der Alleinvertretervertrag

Stefanie Merenyi Und Margarethe von Bismarck


I. Einleitung Mit Beginn des Jahres 2008 rückt der Zeitpunkt näher, zu dem zahlreiche der bisher noch nicht wirksamen Pflichten der neuen REACH-Verordnung1 in Kraft treten werden. Stichtag ist der 1.6.2008. Im Zentrum steht dabei die neue Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Art. 6 Abs. 1)2, sowie für Stoffe in Erzeugnissen, soweit diese dazu bestimmt sind, aus dem Erzeugnis freigesetzt zu werden (Art. 7 Abs. 1). Ohne die erfo

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(e.g. A | 000123 | 01)

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