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Die Tierversuchs- und Vermarktungsverbote nach der Kosmetikrichtlinie Auslegungsprobleme und das Verhältnis zu REACH

Rechtsanwalt Prof. Dr. Kristian Fischer


I. Einführung Mit der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (Kosmetikrichtlinie)1 erfolgte in der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der nationalen Regelungen über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Kosmetika. Durch die Richtlinie 2003/15/EG2, die siebte Änderungsrichtlinie zur Richtlinie 76/768/EWG, wurden Tierversuchsverbote und Vermarktungsverbote für unter dem

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(e.g. A | 000123 | 01)

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