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Schönheitschirurgie im österreichischen Medizinrecht

Dieter Kindel Und Iris Kirschner


StoffR 4| 2007 „Schönheitschirurgie“ im österreichischen Medizinrecht 177 der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des Explosionsschutzdokuments gemäß BetrSichV zurückgreifen. VII. Fazit Die Überprüfung zahlreicher Sicherheitsdatenblätter hat gezeigt, dass diese vielfach unvollständig und fehlerhaft sind. Häufige Mängel sind: – Fehlende Adresse und Ansprechpartner (bei europäischen oder außereuropäischen Inverkehrbringern fehlende Kontaktdaten

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(e.g. A | 000123 | 01)

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