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Auswirkungen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe auf das Abfallrecht

Ernst Wilke


168 Auswirkungen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe auf das Abfallrecht StoffR 4| 2007 I. Einführung Seit dem 19.7.2004 gilt europaweit die Verordnung Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe1. Persistente organische Schadstoffe, sog. POPs, sind besonders gefährliche Stoffe, die im Verdacht stehen, bei Menschen Krebs und zahlreiche Immunerkrankungen zu verursachen bzw. das Immunsystem zu schädigen. Zu diesen Stoffen gehör

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(e.g. A | 000123 | 01)

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