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REACH: Deliktsrechtliche Haftung wegen Informationspflichtverletzung

Markus Wintterle


I. REACH und Informationspflichten gegenüber Privaten Der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ist riskant und schadensträchtig. Um die Risiken beim Umgang mit gefährlichen Stoffen möglichst zu minimieren, sieht die am 1.6.2007 in Kraft getretene europäische Chemikalienverordnung REACH1 Informationspflichten des Lieferanten2 über Eigenschaften von Stoffen nicht nur gegenüber der Europäischen Agentur für chemische Stoffe, also einer „Behör

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(e.g. A | 000123 | 01)

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