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REACH: Stoffinformationen in der Lieferkette

Jürgen Fluck


I. Einführung Die europäische Chemikalienverordnung REACH1 tritt am 1.6.2007 in Kraft2 und soll ein Defizit an Informationen über chemische Stoffe beseitigen. Sie sieht dazu primär Informationspflichten der Hersteller und Importeure gegenüber der Europäischen Agentur für chemische Stoffe3 durch Registrierung oder Antrag bei zulassungsbedürftigen Stoffen vor. Daneben werden aber auch bereits bisher bestehende Informationspflichten in der gewerblichen4

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(e.g. A | 000123 | 01)

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