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Seveso-Richtlinie und Flugrouten

Monika Thrmer


I. Problemstellung In der Literatur ist eine lebhafte Diskussion darüber entflammt, ob Betreiber störfallgeneigter Betriebe1 unter Berufung auf die so genannte Seveso II-Richtlinie2 an ihren Betrieb heranrückende Gefahren abwehren können, und ob dies auch für die gemeinhin als „Flugrouten“ bezeichneten Strecken, die der überwiegend gewerbliche Luftverkehr im kontrollierten Luftraum für den Instrumentenflug3 benutzen muss und benutzt, gelten kann4. Dab

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(e.g. A | 000123 | 01)

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