Skip to content

REACH, Emissionen und Abwasser

Jürgen Fluck


I. Problemlage Die neue EG-Chemikalienverordnung „REACH“1, die am 1.6.2007 grundsätzlich in Kraft treten wird, schreibt u. a. mit Wirkung zum 1.6. 20082 die Registrierung von Stoffen vor. Nicht registrierte Stoffe dürfen in einer Menge vom mehr als 1 t/a je Hersteller oder Importeur nicht hergestellt oder in Verkehr gebracht werden (Art. 5, 6 Abs. 13). Erfasst werden anders als noch unter Geltung der alten EGStoffRL4 auch Altstoffe, die nach der neuen Term

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation