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Der Import von Pflanzenschutzmitteln nach der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes

Kristian Fischer


Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes sind in den §§ 16 c ff. PflSchG erstmals Regelungen über eine amtliche Verkehrsfähigkeitsfeststellung von importierten Pflanzenschutzmitteln im deutschen Pflanzenschutzrecht statuiert worden. Unter Einbeziehung der bisher ergangenen Rechtsprechung beleuchtet der Beitrag die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes und befasst sich insbesondere mit der Frage, welche Beteiligungsrechte und Rechtsschutz

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(e.g. A | 000123 | 01)

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