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Zur Frage der Vereinbarkeit der REACH-Verordnung der

Eckehard Rosenbaum


I. Einleitung Der Aufsatz von Harald Hohmann sieht in der politischen Einigung des Rates vom 13.12.2005 zu REACH – diese stimmt weitestgehend mit dem am 27.6.2006 vom Rat verabschiedeten Gemeinsamen Standpunkt überein – sowohl einen Verstoß gegen höherrangiges WTO – als auch gegen höherrangiges EU-Recht. Insbesondere bedeute REACH nach Auffassung des Autors einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 2.1 TBT1 bzw. Art. III para. 4 GATT2), den

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(e.g. A | 000123 | 01)

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