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Das Flugzeugabsturzrisiko im Störfallrecht

Clemens Weidemann


I. Einleitung Die Entwicklung des Umweltrechts ist durch stetige Ausdehnung des Schutz- und Vorsorgestaates gekennzeichnet. Trotz aller Warnungen1 hat sich die Vorverlagerung des staatlichen Interventionspunktes ohne klare Vorgaben in der gesetzten Rechtsordnung vollzogen. Der demokratische und soziale Rechtsstaat des Grundgesetzes löst elementare Konflikte zwischen Umweltanforderungen und wirtschaftlichen Aktivitäten zunehmend nicht mit dem gebotenen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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