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Die Substitution gefährlicher Stoffe im europäischen Recht (3)

Georg Herb Und Jens Hamer


Georg Herb und Jens Hamer* Die Substitution gefährlicher Stoffe im europäischen Recht (3)** 5. Arbeitsschutz a. Richtlinie 98/24/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren durch chemische Arbeitsstoffe Die Richtlinie 98/24/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe1 verfolgt das Ziel eines Mindestschutzes sämtlicher Arbeitnehmer in der Gemeinschaft, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Sie gilt f

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(e.g. A | 000123 | 01)

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