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Tierschutz nach der Kosmetik-Richtlinie in Verfahren vor europäischen Gerichten

Siegfried Breier


Siegfried Breier* Tierschutz nach der Kosmetik-Richtlinie in Verfahren vor europäischen Gerichten I. Einführung Am 20. Januar 2005 hat die Europäische Kommission ihren „Vierten Bericht über die statistischen Angaben zur Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere“ vorgelegt1. Danach wurden in der Europäischen Union im Jahr 2002 etwa 10,7 Mio. Tiere für Versuchszwecke e

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(e.g. A | 000123 | 01)

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