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Das neue Elektrogesetz Schnittpunkt zwischen Umweltrecht und Produktverantwortung

Tobias Lenz Und Carsten Laschet


I. Einleitung Nachdem im Jahr 2004 durch die Einführung des neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)1 bereits eine Erweiterung der Pflichten für Hersteller von Produkten jeglicher Art eingeführt wurde, ist am 16. März 2005 das neue „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (kurz Elektrogesetz)2 verkündet worden. Mit diesem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (E

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(e.g. A | 000123 | 01)

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