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Das neue EG-Rckstandshöchstmengenrecht

Karsten Hohgardt Und Mathias Ute


I. Einleitung Rückstandshöchstgehalte, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gelten, werden bisher auf der Grundlage von vier verschiedenen Richtlinien festgesetzt. Diese Richtlinien sollen nun aufgegeben und durch ein einzelnes Regelungswerk ersetzt werden. Auch werden Rückstandshöchstgehalte zukünftig auf dem Verordnungswege festgesetzt werden. Hierzu wurde am 16. März 2005 die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments

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(e.g. A | 000123 | 01)

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