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Die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV)

Andreas Meisterernst


I. Einleitung Die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung1 ist am 28. Mai 2004 in Kraft getreten. Sie setzt die zugrunde liegende europäische Richtlinie 2002/46/EG vom 10.6.2002 (Nem- RL) in deutsches Recht um. Gemäß Art. 15 Abs. 1 Nem-RL sollte dies eigentlich bis zum 31. Juli 2003 erfolgen. Ziel der europäischen Regelung ist zum einen die Harmonisierung des Binnenmarkts2, zum anderen das Gewährleisten eines hohen Schutzniveaus für die Verbraucher3. Insgesamt

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(e.g. A | 000123 | 01)

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