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Schäden durch gefährliche Stoffe Neuerungen durch die EU-Umwelthaftungsrichtlinie

Jochen Schumacher, Anke Schumacher, Christoph Palme Und Matthias Schlee


I. Übersicht Mit der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden1 wird die bereits im Rahmen der REACH-Verordnung2 verfolgte Chemikalienpolitik der EU auch haftungsrechtlich flankiert. Mit der neuen Haftungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden3. Auch wenn die neue Richtlinie Schäden, die durch rein me

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(e.g. A | 000123 | 01)

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