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Tot ist tot ? 2 Absatz 3 Satz 2 des Entwurfs eines LFGB ist gemeinschaftsrechtswidrig

Andreas Meisterernst


I. Einleitung Der deutsche Zusatzstoffbegriff, insbesondere die Gleichstellung von ernährungsphysiologischen mit den technologischen Zusatzstoffen beschäftigt die Rechtsliteratur. Während Meyer/Preuß2 die Vorschrift des § 2 Abs. 1 LMBG für „mausetot“ erklärten, hielt Hagenmeyer in der letzten Ausgabe der Stoffrecht dies für Wunschdenken. Seiner Auffassung nach verstößt die Vorschrift des § 2 LMBG nicht gegen europäisches Recht und ist somit anwendbar. Währ

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(e.g. A | 000123 | 01)

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