Skip to content

Zur Umsetzung der Hersteller- und Kennzeichnungspflichten nach der neuen Produktsicherheitsrichtlinie in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten

Henning Moelle


I. Einführung Mit der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG1 (ProdSRL) wurden die Mitgliedstaaten zu einer umfassenden Novellierung ihres Rechts über die Sicherheit von Verbraucherprodukten verpflichtet. Dem ist der deutsche Gesetzgeber durch das zum 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräteund Produktsicherheitsgesetz2 (GPSG) nachgekommen. Das GPSG bringt erhebliche inhaltliche und systematische Neuerungen für das Produktsicherheitsrecht mit sich3. Der

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation