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Totgesagte leben länger

Moritz Hagenmeyer


I. Vom Fremden zum Technologen 1. Der Ursprung Ursprünglich waren die Zusatzstoffe dem deutschen Lebensmittelrecht fremd. Man nannte sie deshalb „fremde Stoffe“ (§ 4 a LMG, der erkennbar nachträglich in das Gesetz aus dem Jahre 1927 eingefügt wurde1) bzw. „Fremdstoffe“ und sie wurden ab 1958 in insgesamt 11 verschiedenen Fremdstoffverordnungen geregelt. Ihr wesentliches gemeinsames Charakteristikum war ihre Beschaffenheit; sie waren vor allem dadurch

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(e.g. A | 000123 | 01)

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