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Der Stand von Wissenschaft und Technik im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel

Kristian Fischer


I. Problemstellung Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fordert das deutsche Pflanzenschutzrecht eine Beachtung des Standes der „wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik“ (§ 15 Abs. 1 PflSchG). In der Praxis hat sich dies als ein Konfliktfeld zwischen den Behörden und den Antragstellern, die die für die Zulassungsprüfung erforderlichen Unterlagen beizubringen haben, herauskristallisiert – wenn nämlich die Behörden von einer Fortentwicklung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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