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Nulltoleranzen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht Eine kritische Bestandsaufnahme

Barbara Klaus


I. Einleitung Begriffe wie „Vorsorgeprinzip“, „Gesundheitsrisiko“ und Verbraucherschutz“ sind in aller Munde und dienen zunehmend der Rechtfertigung lebens- und futtermittelrechtlicher Maßnahmen. In die Liste solcher Schlagworte hat sich nun, nicht zuletzt in Folge der Lasalocid-Natrium- Funden in Eiern und der EuGH-Urteile „Hahn“3 und „Bellio“ 4, auch der Begriff „Nulltoleranz“ eingereiht. In diesen Entscheidungen hat der EuGH eine „Nulltoleranz“ für gesu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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