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Die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien nach der Export-/Import-Verordnung

Ulrike Kowalski


I. Einführung Das Europäische Parlament und der Rat haben am 28. Januar 2003 die Verordnung (EG) Nr. 304/2003 über die Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien verabschiedet1. Mit ihrem Inkrafttreten am 7. März 2003 ersetzt und erweitert sie die Verordnung (EWG) Nr. 2455/922. Mit der neuen Verordnung werden mehrere Ziele umgesetzt. Erstens sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Zweitens dient sie auch dazu, d

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(e.g. A | 000123 | 01)

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