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Hygienerecht im Umbruch

Sieglinde Stähle


I. Einführung Seit den 60er Jahren ist das Lebensmittelhygienerecht beständig gewachsen; ergänzend zu den zahlreichen Hygienevorschriften der Bundesländer entstanden vor dem Hintergrund des Binnenmarktes durch Europäische Richtlinien für viele hygienesensible Bereiche der Lebensmittelherstellung (Fleisch, Fisch, Milch, Ei etc.) jeweils eigenständige, spezifische und detaillierte Rechtsvorschriften. Hinzu kam 1993 die allgemein formulierte und für alle

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(e.g. A | 000123 | 01)

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