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Die Umsetzung des Prinzips „One Substance, One Registration“ unter REACH

Michael Raupach


Das Prinzip „One Substance, One Registration (OSOR)“ beschreibt im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung schlagwortartig das gesetzgeberische Bestreben, dass sich alle Registranten eines chemischen Stoffes möglichst unter einer gemeinsamen Registrierung organisieren sollen und nicht mehrere, voneinander unabhängige und ggf. inhaltlich nicht deckungsgleiche Dossiers zur selben Substanz einreichen. Der vorliegende Aufsatz behandelt die praktische Handhabung des OSOR-Prinzips unter REACH (I.), Änderungen, die sich in der Praxis durch die Einführung und nach Inkrafttreten der Datenteilungs-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/9 ergeben haben (II.) sowie die in diesem Zusammenhang relevante Entscheidung der ECHA-Widerspruchskammer im „Holzkohle“-Fall (III.). In der Folge wird darauf eingegangen, welche Konsequenzen ECHA aus diesen Veränderungen gezogen und wie sich daraufhin die Vollzugspraxis entwickelt hat und voraussichtlich entwickeln wird (IV.).

Dr. Michael Raupach ist in der Rechtsabteilung der BASF SE, Ludwigshafen, tätig. Der Aufsatz basiert in Teilen auf einem Vortrag des Autors anlässlich des Chemierechtstags am 25.1.2017.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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